Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Druckversion +- Politik-Talk (https://www.politik-talk.net) +-- Forum: Politik und Gesellschaft (https://www.politik-talk.net/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Gesellschaft (https://www.politik-talk.net/forumdisplay.php?fid=19) +--- Thema: Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB (/showthread.php?tid=2629) |
Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Alcibiades - 20.09.2012 @Neuklon: Du möchtest diese Abwägung vielleicht nicht vornehmen, aber du nimmst sie vor. Für jeden Botschaftsmitarbeiter, Mitarbeiter von NGOs und anderen Organisationen die u.U. aufgrund dieses Videos vielleicht Gewalttaten ausgesetzt werden. Wenn du das im Sinne der Meinungsfreiheit als Preis akzeptierst, dann sprich es aus, aber die Abwägung findet so oder so statt und entfällt nicht einfach nur weil man sie ignoriert. Denn wie gesagt: Egal was wir innenpolitisch hier in Deutschland für eine Entscheidung treffen, wir werden eine Rückmeldung von den gewalttätigen Fanatikern erhalten. So oder so. Und das kann man nicht einfach ignorieren. Erinnert sei hier auch nochmal an den Gesetzesvorschlag von Edmund Stoiber aus dem Jahr 2006, der den heute irrelevanten (weil nie in der Rechtssprechung angewandten) §166 StGB verschärfen wollte. Zukünftig sollte auch nur die "Herabwürdigung" oder "Verspottung" von Bekenntnissen strafbar sein, was so manche Karikatur der Titanic nicht nur aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in Bedrängnis gebracht hätte. Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Slowmotion - 21.09.2012 Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Neuklon - 21.09.2012 Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Beton - 21.09.2012 Slowmotion schrieb:Man muss nicht die Meinungsfreiheit so weit treiben, dass jeder Dummbatz alles sagen darf.Aber muss man den Sicherheitsfanatismus so weit treiben, dass am Ende niemand mehr etwas sagen darf? Es gibt Grenzen, ja. Die werden durch das Gesetz definiert und durch die Gerichte angewandt. Willst du sie verschieben in Richtung weniger Meinungsfreiheit? Wenn ja, wie weit? Zitat:In dem Video wird meiner Meinung nach ganz klar zu Gewalt gegen Muslime aufgerufen und da ist die Akzeptanzgrenze überschritten.Akzeptanzgrenze scheint mir sehr individuell konstruiert zu sein. Was zählt, ist die Strafbarkeitsgrenze. Bist du der Meinung, dass diese ebenfalls überschritten ist? Dann hast du das Recht und vielleicht sogar die Pflicht, bei den zuständigen Behörden eine Anzeige zu erstatten. Dann wird sich der Staatsanwalt der Sache annehmen. Allerdings können wir unterstellen, dass bei der medialen Aufmerksamkeit das längst passiert ist. Wenn der Staatsanwalt keine Anklage erhebt, müssen wir davon ausgehen, dass wahrscheinlich kein Verdacht auf eine Strafbarkeit vorhanden ist. Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - zarakthuul - 21.09.2012 Herr Singhammer von der CSU will jetzt den §166 deutlich verschärfen. Jegliche öffentliche Beschimpfung eines Glaubens soll unter Strafe gestellt werden. Ob Atheismus auch darunter fallen soll ist nicht bekannt ( das hätte er sicher gern ). "Imagine there is no heaven, there is only sky..." Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Slowmotion - 23.09.2012 Ich will den § 166 nicht verschärfen. Es gibt moralische Regeln, an die sich denke jeder zu halten hat. Einen Glauben darf man nicht innen Dreck ziehen, das macht der Film gröblichst. Genauso würde ich auch gegen einen Film eintreten der den Katholizismus innen Dreck zieht, auch wenn ich sehr gerne den Katholizismus kritisiere. Der Film hat was von Volksverhetzung, milde ausgedrückt. Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Neuklon - 23.09.2012 Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Beton - 23.09.2012 Slowmotion schrieb:Ich will den § 166 nicht verschärfen. Das ist dein Wunsch. Noch dazu ein sehr verständlicher. Nutzt allerdings nichts. Moral und folglich auch moralische Regeln sind etwas höchst Individuelles. Da gibt es keinen einheitlichen Standard. Es gibt nur das Bestreben einiger Individuen, ihren eigenen Moralanspruch zum allgemeingültigen Standard zu erklären. Um das Verhalten anderer bewerten und ggf. sanktionieren zu können, braucht man aber einen einheitlichen, allgemeingültigen Standard. Der muss präzise definiert und schriftlich fixiert sein. Das nennt sich dann "Gesetz". Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Slowmotion - 24.09.2012 Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB - Gelöscht - 24.09.2012 Slowmotion schrieb:Ich will den § 166 nicht verschärfen. Du scheinst ja den Film genau zu kennen, welche Szene ist denn Deiner Meinung nach "Volkksverhetzung" und in welcher Szene wird der Islam besonders in den Dreck gezogen? |