18.06.2009, 21:19
Hallo Leute,
ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Verhältniswahl, bzw. Listenwahl.
Wir haben an unserer Hochschule so den Studierendenrat gewählt. Einige Sachen sind mir aber noch nicht ganz klar.
Ich nehme mal direkt das Fallbeispiel an:
Es sind 11 Sitze zu besetzen. Davon sind 7 Sitze durch Zweitstimmen, 4 davon durch Erststimmen zu besetzen.
Nun bekommen ja manche Leute so viele Stimmen durch die Zweitstimmenwahl, dass deren Liste gut gepusht wird.
Beispiel der aktuellen Wahl hier:
http://www.hs-merseburg.de/fileadmin/dok..._Stura.pdf
Wenn jetzt Beispielsweise jemand aus Liste 2 seine Erststimme annimt - was passiert dann genau? Stehen der Liste weiterhin 4 Sitze zu? Oder müssten der Liste jetzt XXX Stimmen abgezogen werden, weil die Person nicht mehr für die Zweitstimme "kandidiert"?
Oder bleibt die Anzahl der Sitze davon unberührt und der nächste mit seiner Zweitstimme würde einfach nachrücken?
ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Verhältniswahl, bzw. Listenwahl.
Wir haben an unserer Hochschule so den Studierendenrat gewählt. Einige Sachen sind mir aber noch nicht ganz klar.
Ich nehme mal direkt das Fallbeispiel an:
Es sind 11 Sitze zu besetzen. Davon sind 7 Sitze durch Zweitstimmen, 4 davon durch Erststimmen zu besetzen.
Nun bekommen ja manche Leute so viele Stimmen durch die Zweitstimmenwahl, dass deren Liste gut gepusht wird.
Beispiel der aktuellen Wahl hier:
http://www.hs-merseburg.de/fileadmin/dok..._Stura.pdf
Wenn jetzt Beispielsweise jemand aus Liste 2 seine Erststimme annimt - was passiert dann genau? Stehen der Liste weiterhin 4 Sitze zu? Oder müssten der Liste jetzt XXX Stimmen abgezogen werden, weil die Person nicht mehr für die Zweitstimme "kandidiert"?
Oder bleibt die Anzahl der Sitze davon unberührt und der nächste mit seiner Zweitstimme würde einfach nachrücken?