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Zitat:Muss ein Vater sein nichteheliches Kind sehen, auch wenn er dies nicht will? Mit dieser kniffligen Frage muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen.
Quelle
Ziemlich krasse Situation. Ich finde es ist schwer, den Vater dazu zu zwingen. Welchen Sinn macht es denn, ein Kind mit einem Vater zusammenzubringen, der nichts von dem Kind wissen will. Da kann meiner Meinung nach kein Urteil helfen.
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Der Vater hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind so aufgezogen wird, dass es sich mal selbst versorgen kann.
Ob er das direkt macht oder nicht, muss völlig ihm selbst überlassen sein. Er hat in letzterem Fall einfach nur Unterhaltsleistungen zu zahlen, und zwar so, dass seine Stellvertreter keine finanziellen Nachteile dadurch verspüren, weil er fehlt.
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Hi
Zahlen tut er ja bereits. Allerdings ist das eine echt schwierige Sache. Der Vater hat damit im Prinzip seine Schuldigkeit getan. Aber es ist für das Kind auch nicht unbedingt gut, ohne Vater aufzuwachsen.
mfg
tdd
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Abgesehen davon wachsen auch viele Kinder, die mit Vater aufwachsen, ohne Vater auf, weil dieser den ganzen Tag arbeitet und sich abends nicht mehr um die Kinder kümmert.
:kopfwand:
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Wäre es nicht eher angebracht, dass der uneheliche Vater erstmal überhaupt das Recht kriegt sein Kind zu sehen, bevor man versucht ihm gerichtlich die Pflicht dazu aufzudrücken?
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tdd schrieb:Der Vater hat damit im Prinzip seine Schuldigkeit getan.
Scheinbar gibt es einen Paragraphen, der dem Kind das Recht auf Umgang mit seinen Erzeugern garantiert:
BGB schrieb:§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
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