HugBo schrieb:Damit würdest du die Laus aber schneller aus dem Pelz bekommen, einfach weil es eine Täuschung ist.
Ich will dir mal zugute halten, dass du vor deinem Beitrag nicht lange genug nachgedacht hast.
Zwar hast du recht damit, dass es eine Täuschung ist. Das schrieb ich ja auch. Allerdings ist
de facto eine Täuschung erst dann eine Täuschung, wenn sie als solche auffällt/erkannt wird. Wenn du verstehst was ich meine.
Und nun denk noch mal nach:
a) Warum sollte der Vermieter Verdacht schöpfen, dass die Verdienstbescheinigung gefälscht ist, da er ja jeden Monat pünktlich seine Miete erhält. (Ich gehöre zu der seltenen Spezie, die ihre Rechnungen zu begleichen pflegt.)
b) Selbst wenn der Vermieter aus ungeahnten Gründen einen Verdacht hegen sollte, dass die Verdienstbescheinigung gefälscht sein könnte, welche Möglichkeit zur Verifizierung hätte er denn? Er selbst bekommt bei meinem Arbeitgeber keine Auskunft und würde er von mir eine neue Verdienstbescheinigung fordern, geht das Spiel von Neuem los.