Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Motassadeq
#1
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Zitieren
#2
Hi
und nun fährt er wieder ein: http://www.faz.net/s/RubF3CE08B362D24486...e~ET1.html

Das Recht gilt aber zum Glück noch für alle. So ist halt unser Rechtssystem. Die Richter am OLG Hamburg haben ihr Urteil gefällt und begründet. Wem das nicht passt, kann am BGH Einspruch erheben. Imho wurden richtige hieb- und stichfeste Beweise auch nicht vorgelgt. Er hat wohl die Terroristen gekannt und auch deren Geld und Geschäfte getätigt. Aber ob man das als Mitwisserschaft oder nur als Gefallen werten kann, ist schwer zu beurteilen. Der einzige Mensch, der was dazu hätte sagen können, Ramzi Binalshibh, sitzt in den USA in Haft und seine Vernehmungsprotokolle aus den USA sind nicht zugelassen. "Im Zweifel für den Angeklagten" ist aber auch nicht gewollt. Dieser Indizienprozess bringt unser Rechtssytem ganz schön in Schwierigkeiten.
mfg
tdd Big Grin
Zitieren
#3
Die BGH-Richter wird's gefreut haben. Dies ist das dritte Mal, dass sie sich mit dem Fall beschäftigen müssen.
In der Neuauflage des Falls am BGH sind ja nun auch keine neuen Beweise oder Indizien in den Fall aufgenommen worden => Revision.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Zitieren
#4
Hi
das ist ja deren Job, Urteile vorheriger Instanzen zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
mfg
tdd Big Grin
Zitieren
#5
Jup, von den drei Mal war das erste sicherlich gerechtfertigt aufgrund neuer Aussagen. Beim zweiten Mal kann man sich schon streiten, immerhin lagen dem BGH keine neuen Informationen vor, immerhin ging es nur um eine Revision und da wird das Verfahren an sich überprüft. Das jetzt wieder eine Anordnung vom BGH nötig wurde... naja.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Zitieren
#6
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste