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Hallo. Es ist schon sehr eigenartig, wie manche argumentieren, um ein GG als Verfassung zu legimitieren. Das GG ist und bleibt keine Verfassung. Da kann man nun drehen wie man will. (Artikel 146 GG)
Brandenburg zum Beispiel hat sich eine Verfassung gegeben.
http://www.bravors.brandenburg.de/cms/de...c.23338.de
Gru? pandera
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pandera schrieb:Hallo. Es ist schon sehr eigenartig, wie manche argumentieren, um ein GG als Verfassung zu legimitieren. Das GG ist und bleibt keine Verfassung. Da kann man nun drehen wie man will. (Artikel 146 GG)
Brandenburg zum Beispiel hat sich eine Verfassung gegeben.http://www.bravors.brandenburg.de/cms/de...c.23338.de
Gru? pandera
Wie hei?t es in der "Feuerzangenbowle": "Das finden Sie eigenartig?" - "Nun, das finde ich ja wieder eigenartig."
Da braucht man nichts zu drehen. Das GG ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wer anderes behauptet und das f?r sich im Art. 146 GG liest, mag gl?cklich werden. Von Bedeutung ist es nicht.
Alle Bundesl?nder haben ihr Grundgesetz. Sie nennen es Landesverfassung. In ?sterreich hei?t die Landesverfassung des Bundeslandes Tirol Landesordnung.