23.10.2008, 20:08
Warum ist Beleidigung überhaupt ein Delikt?
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23.10.2008, 22:52
Der unbekannte Gesetzgeber war der deutsche Bundestag. Die mir vorliegende Fassung des StGB von 1987 regelt in ihrem 14. Abschnitt (§§ 185 ff.) unterschiedliche Arten der Beleidigung als Straftatbestand resp. zu ahndendes Delikt.
Schimpfwörter im emotional geprägten Sprachgebrauch können, müssen aber keine Beleidigung sein. Wenn allerdings der Gescholtene glaubt, beleidigt worden zu sein, kann er Strafanzeige stellen. Polizeibeamte können bestimmt als erste ein Lied davon singen, was ihnen an Unflätigkeiten täglich an den Kopf geworfen wird.
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Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander) Politisches Salzland Timirjasev-Verein
24.10.2008, 00:47
Zwei Gründe pro Straftatbestand:
24.10.2008, 04:45
Naaram schrieb:jeder Sozialhilfeempfänger Rufmord gegen Personen betreiben, da er evtl. Schadensersatz gar nicht zahlen muss, weil er es eh nicht kann.Was man jetzt durchaus als Rufmord gegen die Sozialhilfeempfänger werten kann.
24.10.2008, 08:10
24.10.2008, 08:42
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24.10.2008, 08:57
Ha-ha - das ist ein Delikt, weil die Gesetzgeber keine Ahnung von der Sprechakttheorie haben. Das sollten sie aber, weil es hier um Sprechakte geht.
24.10.2008, 08:58
Naaram schrieb:Beleidigung im Internet. Wenn es nicht strafbewährt wäre, könnte, wie es manchmal passiert, jeder Sozialhilfeempfänger Rufmord gegen Personen betreiben, da er evtl. Schadensersatz gar nicht zahlen muss, weil er es eh nicht kann.Sozialgeldempfänger (Sozialhilfeempfänger gibt es seit Hartz IV nicht mehr!) beleidigen im WWW die Bundekanzlerin, den Sozialamtsleiter im Landkreis, Dich, mich usw. usf. So,so! Sie betreiben üble Nachrede, eine Rufschädigung (umgangssprachlich = Rufmord) oder Verleumdung? Ist das nicht an den Haaren herbeigezogen? Und seit wann müssen sie denn keinen Schadensersatz mehr leisten, wenn sie z. B. einen wie auch immer gearteten Schaden vorsätzlich verursachen? Im übrigen ist Schadensersatz ein zivilrechtlich geltend zu machender Anspruch, zunächst wäre der Täter nach §§ 185 ff. StGB mit Haft oder Geldstrafe zu belegen. Kennst Du einen konkreten Fall?
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