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Todesstrafe für Deserteure?
#11
Fokker schrieb:1. Das ist dann ja wieder eine Folge eines Verbrechens

Das mag sein, trotzdem entscheidet man in so einem Fall u.U. über das Leben eines anderen Menschen.
Und um eine lebensbedrohliche Notwehrhandlung vornehmen zu dürfen, muss ich nicht zwangsläufig in Leib und Leben bedroht sein.

Fokker schrieb:2. Abtreiben kann man nur Zellhaufen und keine Menschen

Damit machst du es dir aber verdammt einfach!
Abtreibungen sind in Deutschland bis in die 21 Woche zulässig. Und wenn man da nicht von einem Menschen reden kann, dann weiss ich es nicht...
Wo willst du die Grenze ziehen? Bei der Geburt? Oder wenn das Kind 3 Monate alt ist? Ein Baby unter 3 Monaten ist angeblich dümmer als ein Schwein, kann man da schon von einem Menschen reden?
Vielleicht ist man erst auch mit Erreichen der Vollhährigkeit Mensch?
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#12
Leitwolf schrieb:Und um eine lebensbedrohliche Notwehrhandlung vornehmen zu dürfen, muss ich nicht zwangsläufig in Leib und Leben bedroht sein.
Das wäre aber dann schon ein Fall für das Gericht.
Zitat:Damit machst du es dir aber verdammt einfach!
Ich sage nur wie es ist, übrigens darf nur 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft abgetrieben werden.
Aber das ist jetzt auch nicht unser Thema.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#13
Fokker schrieb:Das wäre aber dann schon ein Fall für das Gericht.

Jede Notwehrhandlung ist ein Fall für das Gericht.
Aber wenn mir z.B. jemand einen Gegenstand von einem gewissen Wert entwenden will, kann ich ihn auch unter erheblicher Gewaltanwendung daran hindern.
Bsp.: Wenn ich keine andere Möglichkeit hätte einen Dieb daran zu hindern mit meinem Notebook zu flüchten könnte ich als letztes Mittel auch auf ihn schiessen.
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#14
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#15
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#16
Ihr seid Off-Topic und zwar gehörig. Notwehr != Todesstrafe.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#17
Tequila!

Nemo patriam quia magna est amat, sed quia sua. Oder doch: Ubi bene, ibi patria.
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#18
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#20
Obiger Post ist von mir.
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