Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ist die Wehrpflicht legitimierbar?
#31
Zitat:Die Idee wäre eher eine andere: Wehrpflicht wieder auf 12 Monate raufsetzen und in dieser Zeit für geeignete GWDL (z.B. Köche und Kfz. Mechaniker) einen 3 monatigen Auslandseinsatz einplanen.
Wer in den Einsatz geht, erhält für die 3 Monate die gleiche Besoldung und Zulagen, wie auch ein SaZ. Ich wette, dass der Anreiz für die meisten Wehrpflichtigen extrem hoch wäre, da sie ja ohnehin ihre 12 Monate ableisten müssen und so die Chance haben mal ausser der Reihe etwas dazu zu verdienen.

Auf den ersten Blick vielleicht nicht die schlechteste Idee,würde aber vermutlich am Detail scheitern.
Zum einen dauern die Einsätze an sich 4 Monate,des weiteren kommen Einsatzvorausbildung und Urlaubsanspruch nach dem Einsatz hinzu. Deshalb gibt es ja den FWDL23, den freiwillig Wehrdienstleistenden mit einer Dienstzeit von 23 Monaten. Diese sind für nichts anderes als den Auslandseinsatz bestimmt.

Des weiteren bräuchte auch ein Zivil ausgebildeter KfZ Mechaniker,um nur das Beispiel aufzugreifen,weitere Truppenspezifische Schulungen,um mit den ganzn zusätzlichen Vorschriften und dem ganzen kram vertraut zu sein. Ich denke,mit 12 Monaten kommt man da nich hin.
Zitieren
#32
Detlef05 schrieb:Die von Dir vorgeschlagene Regelung führt garantiert zu einer Debatte über Art. 12 a GG.

Rechtlich ist das Ganze unkritisch, da Art. 12 a) GG nicht allein auf den Verteidigungsfall abstellt, sondern ganz allgemein eine Dienstpflicht der männlichen Bundesbürger in den Streitkräften oder der Bundespolizei ermöglicht.

Detlef05 schrieb:Verschärfen würde sich aber mit Sicherheit die Kontroverse um Art. 87 a GG. Dort müsste man dann eindeutig regeln, dass unter "Verteidigung" auch der Auslandseinsatz der GWDL zu verstehen wäre.

Auch Art. 87 a) GG stellt hier kein Problem dar, da er keinen Unterschied zwischen Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten macht, sondern nur ganz allgemein den Einsatz der Streitkräfte regelt.

IronPig schrieb:Zum einen dauern die Einsätze an sich 4 Monate,des weiteren kommen Einsatzvorausbildung und Urlaubsanspruch nach dem Einsatz hinzu.

Das sehe ich als das Geringste Problem an. Man müsste sich sicher organisatorisch etwas umstellen, aber es muss doch machbar sein bestimmte Unterstüzungseinheiten eben nur für 3 Monate in den Einsatz zu schicken.
Der Wehrdienst könnte dann etwa so aussehen: 3 Monate Grundausbildung, 3 Monate Vorbereitung auf den Einsatz, 3 Monate Einsatz (je nach Bedarf der Truppe), 3 Monate Nachbereitung.

IronPig schrieb:Deshalb gibt es ja den FWDL23, den freiwillig Wehrdienstleistenden mit einer Dienstzeit von 23 Monaten. Diese sind für nichts anderes als den Auslandseinsatz bestimmt.

Richtig, nur gibt es viele GWDL die sich eben nicht länger als unbedingt nötig an den Bund binden wollen. Zum Beispiel weil sie bereits eine Berufsausbildung haben. Gerade diese Leute sind aber für den Bund interessant.

IronPig schrieb:Des weiteren bräuchte auch ein Zivil ausgebildeter KfZ Mechaniker,um nur das Beispiel aufzugreifen,weitere Truppenspezifische Schulungen,um mit den ganzn zusätzlichen Vorschriften und dem ganzen kram vertraut zu sein.

Ja, das ist ein echtes Problem der Bundeswehrbürokratie.
Einer der Vorteile der Wehrpflicht ist es ja, dass man zivil ausgebildete Fachleute einziehen kann, die militärisch relevantes Vorwissen besitzen. Wenn man natürlich schon eine ATN benötigt um den Kopierer zu bedienen, dann geht dieser Vorteil verloren... Rolleyes
Zitieren
#33
Zitieren
#34
Leitwolf schrieb:Rechtlich ist das Ganze unkritisch, da Art. 12 a) GG nicht allein auf den Verteidigungsfall abstellt, sondern ganz allgemein eine Dienstpflicht der männlichen Bundesbürger in den Streitkräften oder der Bundespolizei ermöglicht.
...


Auch Art. 87 a) GG stellt hier kein Problem dar, da er keinen Unterschied zwischen Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten macht, sondern nur ganz allgemein den Einsatz der Streitkräfte regelt.

Eben "Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung". Das begründet gut die Wehrpflicht. Anderes nicht. Aber warten wir einfach ab, ich bin kein Jurist und noch weniger ein Verfassungsrechtler. Die werden sich dann schon melden. Garantiert!Big Grin
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
Zitieren
#35
Und Jursiten haben bekanntlich die Aufgabe Ausnahmen zu finden. Also harren wir der Dinge die da kommen mögen. Wink
Zitieren
#36
Die grundlegende Frage: Warum existiert Leben Antwort: Um des Lebens willen. (Dune, Zensunni-Sprichwort)
The spice mus flow!
[Bild: dunemovieplanets400x150yi5.jpg]
Zitieren
#37
Zitieren
#38
Zitieren
#39
Die grundlegende Frage: Warum existiert Leben Antwort: Um des Lebens willen. (Dune, Zensunni-Sprichwort)
The spice mus flow!
[Bild: dunemovieplanets400x150yi5.jpg]
Zitieren
#40
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wehrpflicht: Wie weiter? Detlef05 6 6.593 17.11.2010, 16:06
Letzter Beitrag: Gelöscht

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste