28.05.2004, 09:22
Der selbsternannte "Kalif von Köln", Metin Kaplan, wird vorerst nicht abgeschoben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch eine Abschiebung in die Türkei für zulässig erklärt. Daraufhin hatte das zuständige Ausländeramt einen Haftbefehl erwirkt, der jedoch nicht umgesetzt werden konnte, da Kaplan vor den Augen der polizei flüchten konnte. Die daraufhin ausgeschriebene europaweite Fahndung musste gestern Abend (27.5.) ausgesetzt werden, da das Verwaltungsgericht Köln den Haftbefehl zurückzog, weil Kaplan ein zweimonatiges Duldungsrecht zustünde.
Das ist schon eine ziemliche Schlappe für die Sicherheitsbehörden. Erstaunlich finde ich ja auch das scheinbare durcheinander um den Haftbefehl, wissen denn die Richter nichtmal, wann sie einen solchen ausstellen dürfen?
Peinlich. Man darf ja mal gespannt sein wann sich dieser Herr meldet, oder ob man nach zwei Monaten nochmal eine europaweite Fahndung beginnen muss, was dann wohl der Gipfel der Peinlichkeit (Unfähigkeit?) wäre.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch eine Abschiebung in die Türkei für zulässig erklärt. Daraufhin hatte das zuständige Ausländeramt einen Haftbefehl erwirkt, der jedoch nicht umgesetzt werden konnte, da Kaplan vor den Augen der polizei flüchten konnte. Die daraufhin ausgeschriebene europaweite Fahndung musste gestern Abend (27.5.) ausgesetzt werden, da das Verwaltungsgericht Köln den Haftbefehl zurückzog, weil Kaplan ein zweimonatiges Duldungsrecht zustünde.
Das ist schon eine ziemliche Schlappe für die Sicherheitsbehörden. Erstaunlich finde ich ja auch das scheinbare durcheinander um den Haftbefehl, wissen denn die Richter nichtmal, wann sie einen solchen ausstellen dürfen?
Peinlich. Man darf ja mal gespannt sein wann sich dieser Herr meldet, oder ob man nach zwei Monaten nochmal eine europaweite Fahndung beginnen muss, was dann wohl der Gipfel der Peinlichkeit (Unfähigkeit?) wäre.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.