16.09.2009, 20:17
Die grundlegende Frage: Warum existiert Leben Antwort: Um des Lebens willen. (Dune, Zensunni-Sprichwort)
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Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung
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16.09.2009, 20:48
cthulhu1987 schrieb:Es existiert KEIN Verbot von V-Männern.Das sehen glücklicherweise genügend Verfassungsrichter beim Einsatz gegen durch die Verfassung geschützten Organisationen anders.
16.09.2009, 20:49
Au.Souchy schrieb:Das sehen glücklicherweise genügend Verfassungsrichter beim Einsatz gegen durch die Verfassung geschützten Organisationen anders.Unsinn, KEIN Verfassungsrichter hat den Einsatz von V-Männern VERBOTEN. WO hast du solchen Kokolores her?!
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16.09.2009, 21:55
cthulhu1987 schrieb:Unsinn, KEIN Verfassungsrichter hat den Einsatz von V-Männern VERBOTEN. WO hast du solchen Kokolores her?!Es fällt mir zwar schwer einem Fachmann für Kokolores derart zu widersprechen, aber ich wage es einfach mal. Zitat:3. a) Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben.
16.09.2009, 23:22
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17.09.2009, 07:41
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander) Politisches Salzland Timirjasev-Verein
17.09.2009, 08:51
Kann es sein das hier jeder versteht was ER möchte? Das Zitat 3a) aus dem Urteil bezieht sich doch eindeutig, wie Detlef sagte, auf V-Leute in leitenden Gremien (Bundes- u. Landesebene). So wie sich Au.Souchy ausdrückte, ging es ihm jedoch generell um V-Leute. Ein 100% Verbot von "geheimdienstlichen Ermittlungsverfahren" gibt es nicht!
Und um es noch einmal zu sagen. Das BVerfG hatte bis zuletzt keine Informationen über V-Leute in leitenden Positionen der NPD. Das Gericht bezieht sich auf eine theoretische Annahme. @Au.Souchy Ich denke nicht das du meine Zeilen inhaltlich richtig aufgenommen hast. Selbstverständlich entscheidet darüber das BVerfG. Genau das wäre die Aufgabe gewesen. Und? Gab es eine Entscheidung? Nein, sie gab es eben nicht. Der Antrag wurde wieder positiv noch negativ beurteilt, was den sachlichen Kern betrifft. Stattdessen hat man es für wichtiger empfunden, einen seit vielen Jahren schwelenden Konflikt zu bedienen. Jeder hätte es noch verstanden, wenn das höchste deutsche Gericht den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen hätte. Die Möglichkeit, auch das schrieb ich bereits, gab es. Das alleine interessierte die jeweiligen Protagonisten herzlich wenig, konnte man ihnen doch gleich noch einen Schubs mitgeben. Nun ist kein weiterer, auch formal korrekter, Antrag möglich so lange nicht alle V-Leute offen gelegt sind, aus theoretischen Gründen. Toll. Das BVerfG hat somit den eigentlichen Antrag, das Verbotsverfahren gegen die NPD, als nichtig erklärt um im Streit gegen geheimdienstliche Transparenz punkten zu können. Was erwartet ein Mensch, wenn er vor Gericht zieht? Eine Entscheidung! Wie diese ausfällt, sei einmal dahingestellt. So wie es abgelaufen ist, kritisiere ich zurecht.
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
17.09.2009, 12:47
Detlef05 schrieb:[...]Der Einsatz von V-Leuten in leitenden Gremien politischer Parteien (Verallgemeinernder Mehrheitsbergriff!) ist verfassungswidrig, wenn er dazu dient, die Verfassungswidrigkeit letzterer festzustellen.Und das hat jemand getan ??
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