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Paragraph 146...
#1
Hat Deutschland keine Verfassung mehr?


Ist das wahr?
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!
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#2
Hi
Zitat:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f?r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G?ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Also mir ist keine Abstimmung ?ber ein neu Verfassung untergekommen, daher gilt die alte weiterhin.
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#3
Mag sein, aber ich habe gestern im TV gesehen das 2 B?rger dies bestreiten und der Reporter sagte das es legitim (irgendwie) ist.

Ist das was du im "K?stchen" schreibst auch wortw?rtlich so geschrieben?

Ich dachte die jetzige Verfassung gilt bis zum Tag an dem Deutschland wieder "eins" wird..dann muss eine neue her "f?r das "ganze deutsche Volk".
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!
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#4
Hier ist die QuelleWink, welche die Authentizit?t des Textes von @tdd belegt.
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Entsprechend Artikel 5 des Einigungsvertrages zwischen der BRD und der DDR vom 6. September 1990 nahm 1991 eine Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat ihre Arbeit auf, um den Entwurf einer neuen deutschen Verfassung zu erarbeiten, die der Annahme durch das deutsche Volk in einem Referendum bedurft h?tte.
Diese Kommission wurde nach ihrem Vorsitzenden Rupert Scholz, Staatsrechtler, 1988/89 Bundesminister der Verteidigung und Mitherausgeber des Standardwerks Grundgesetzkomentare Maunz/D?ring/Herzog/Scholz, auch Scholz-Kommission genannt.
Prominentestes ostdeutsches Mitglied war Dr. Wolfgang Ullmann, ein sehr bekannter einstiger B?rgerrechtler der DDR, MdB f?r B90/Die Gr?nen, eigentlich Theologe und Kirchenhistoriker, einst aber Leiter der Arbeitsgruppe "Verfassung" des Runden Tischs der DDR, ?u?erst kompetent und engagiert. Ullman versuchte vor allem aus seiner politischen Erfahrung heraus plebiszit?re Elemente in einem Verfassungsentwurf unterzubringen, was jedoch rundweg verweigert wurde. Zuletzt schied Ullmann aus dem Gremium aus.
1993 beendete die Kommission ergebnislos ihre T?tigkeit, Bundestag und Bundesrat sahen nicht die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, die infolge der Wiederherstellung der deutschen Einheit notwendigen redaktionellen Ver?nderungen des Grundgesetzes waren vorgenommen worden, die Inhalte des Artikel 5 Einigungsvertrag formell erf?llt.
Seitdem ist das Grundgesetz in seiner aktuellen Fassung (zuletzt ge?ndert im Art. 2 im Juli 2010) die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Wolfgang Ullmann verstarb 75-j?hrig schon 2004.

Zu ihm sei mir ein pers?nliches Wort gestattet: Ich habe Ullmann immer als lebendiges Vorbild eines aufrechten und grundehrlichen Demokraten erlebt. Wer ihn kennenlernte, war stets von seiner Ruhe, ?berzeugungskraft und Prinzipienfestigkeit beeindruckt.
Eines aber wei? ich genau: Die deutsche Einheit war sein Traum, aber in diese Bundesrepublik hat er nie gepasst!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
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#5
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f?r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G?ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Was war "vor" der Vollendung der Einheit?

Wann hat denn das deutsche Volk, nach der Vollendung der deutschen Einheit "frei" f?r oder gegen diese Verfassung beschlossen?
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!
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#6
Kostas schrieb:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f?r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G?ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Was war "vor" der Vollendung der Einheit?

Wann hat denn das deutsche Volk, nach der Vollendung der deutschen Einheit "frei" f?r oder gegen diese Verfassung beschlossen?
Mit dem 3. Oktober 1990 war die Einheit Deutschlands vollendet.
Den Weg dazu bereitete der Beschluss der Volkskammer der DDR in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 ?ber den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG der BR Deutschland nach Artikel 23 GG.
Vertraglich wurde das geregelt im Einigungsvertrag vom 6. September 1990.
Das ging flott, was ...
Also waren "davor" das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene GG der BR Deutschland und die Verfassung der DDR von 1974. Danach nur noch das GG.
Dann folgte das, was ich oben schrieb.
Fazit: Kein Verfassungsentwurf = kein Referendum = kein F?r oder Wider, ergo das Grundgesetz ist die Verfassung.
In Russland ist die Verfassung (Konstituzia) das osnovnoj zakon, das Grundgesetz der F?deration, zwei unterschiedliche Bezeichnungen f?r die gleiche Rechtsgrundlage. So auch anderswo! Und eben hierzulande!
Deine Informationsquelle kann diesen Widerspruch aber aufl?sen: Sie schafft die politischen Mehrheiten, die zur Erarbeitung eines Entwurfs der Verfassung und f?r ein Referendum n?tig sind. Und schwupps sind wir beim Artikel 146!
Oder ganz einfach: Das deutsche Volk hat verfasungsrechtlich nichts entschieden, weil es nichts zu entscheiden gab!Big Grin
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#7
http://flegel-g.de/Verfassung-GG.html

http://www.bund-fuer-das-recht.de/Ziele.php auf der Seite ganz unten sehen unter Nr. 10

http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr...ssung.html

Und was ist damit?
Alles "Hirngespinste"?

Ich muss ehrlich sagen ich habe keine Ahnung, aber es ist sehr komisch so etwas zu lesen!!!

Oder?
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!
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#8
Kostas schrieb:http://flegel-g.de/Verfassung-GG.html

http://www.bund-fuer-das-recht.de/Ziele.php auf der Seite ganz unten sehen unter Nr. 10

http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr...ssung.html

Und was ist damit?
Alles "Hirngespinste"?

Ich muss ehrlich sagen ich habe keine Ahnung, aber es ist sehr komisch so etwas zu lesen!!!

Oder?
Ja.
Die Quellen und die dahinterstehende Rechtsauffassung von einem Staatsfragment BR Deutschland und einem weiter provisorischen Gundgesetz kenne ich. Sie basieren auf Carlo Schmid.
http://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0
F?r mich aber gilt permanent das, was ich hier schrieb:
Zitat:Fazit: Kein Verfassungsentwurf = kein Referendum = kein F?r oder Wider, ergo das Grundgesetz ist die Verfassung.
Deine Informationsquelle kann diesen Widerspruch aber aufl?sen: Sie schafft die politischen Mehrheiten, die zur Erarbeitung eines Entwurfs der Verfassung und f?r ein Referendum n?tig sind. Und schwupps sind wir beim Artikel 146!
Du kannst das ja anders sehen. An der Lebensrealit?t ?ndert das nichts.
Und das wirkliche Leben findet nicht (nur) im Internet statt.
Lass Dich nicht missbrauchen!
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#9
Detlef05 schrieb:Und das wirkliche Leben findet nicht (nur) im Internet statt.
Lass Dich nicht missbrauchen!


Echt! Oh mein Gott ich habe eine Ausgangst?r....
Danke @Detlef05....f?r deinen Rat!!

Simmt ich kann raus gehen und so tun als ob alles "in Butter" ist!!!

Das ist was du machst .....wahrscheinlich!
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!
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#10
Kostas schrieb:Echt! Oh mein Gott ich habe eine Ausgangst?r....
Danke @Detlef05....f?r deinen Rat!!

Simmt ich kann raus gehen und so tun als ob alles "in Butter" ist!!!

Das ist was du machst .....wahrscheinlich!
Genau! Das solltest Du tun, bevor Du noch weiter Unverdautes zum Art. 146 GG
von Dir gibst und nur debattierst um der Debatte wegen.
Wende Dich doch einfach Themen zu, zu denen es wirklich sich lohnt zu reden, stilisiere Dich nicht zum politischen Gewissen hoch und ?berlege Dir mal genau, wessen Sprachrohr Du hier bist!
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