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Sammelthread: UNO und Resolutionen
#1
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa
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#2
@mgrasek:
Dein Interesse für Völkerrechtsfragen ist auffällig.
Bist Du da interessierter und kompetenter Laie oder beschäftigst Du Dich auch beruflich damit?
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#3
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#4
Detlef05 schrieb:@mgrasek:
Dein Interesse für Völkerrechtsfragen ist auffällig.
Bist Du da interessierter und kompetenter Laie oder beschäftigst Du Dich auch beruflich damit?

Ich hatte privat damit zu tun, es wäre aber zu intim, die Gründe hier im öffentlichen Forum auszuführen.

Wenn du dir das Völkerrecht anschaust, merkst du wie es int. funktioniert und stell dir mal vor ein Mensch des Deutschen Staates ist im Ausland in Schwierigkeiten und muss sich ans Völkerrecht orientieren, um da wieder rauszukommen..

Man muss auch nicht immer gleich nur ein Spezialist sein, um sich damit zu befassen, es ist ein spannendes Thema und sollte eig. viel mehr diskutiert werden.

Um zum Thema zurückzukommen, sollte man sich bspw. mal die Verfassung von NRW anschauen, sie gehören zu den alten Bundesländern und hat somit schon 1950 existiert, durch die Bremen Klausel haben bspw. nur die Weststaaten der BRD das Recht entgegen es Völkerrechtes den Religionsunterricht ganz abzuschaffen, ich finde das sehr faszinierend.

http://de.pluspedia.org/wiki/Verfassung_von_NRW
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#5
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#6
Also ist nur das Völkergewohnheitsrecht für die Staaten verbindlich und nicht das Völkerrecht an sich, richtig ?
Wenn ja gibts eigentlich Unterschiede zwischen den beiden?
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#7
mgrasek100 schrieb:Um zum Thema zurückzukommen, sollte man sich bspw. mal die Verfassung von NRW anschauen, sie gehören zu den alten Bundesländern und hat somit schon 1950 existiert, durch die Bremen Klausel haben bspw. nur die Weststaaten der BRD das Recht entgegen es Völkerrechtes den Religionsunterricht ganz abzuschaffen, ich finde das sehr faszinierend.
Die Bremer Klausel findet nur Anwendung wenn anno 1949(?) eine andere Regelung bezüglich des Religionsunterichtes in dem Bundesland vorhanden war. Das betrifft meines Wissens nur Bremen von den alten Bundesländern. Berlin und Brandenburg berufen sich ebenso auf die Klausel auch wenn das rechtlich wohl umstritten ist.
Die Klausel erlaubt aber keinesfalls allen "Weststaaten" den Religionsunterricht abzuschaffen.
NRW hat afaik gar nix mit der Klausel am Hut. Ist wohl auch relativ undenkbar dass sich da hier was tut. Es ist hier ja sogar offensichtlich undenkbar die "Ehrfurcht vor Gott" als Ziel der Erziehung aus der Landesverfassung zu entfernen.
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#8
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#9
Detlef05 schrieb:Wo gebietet den Völkerrecht die Abhaltung konfessionellen Religionsunterrichtes und nach welchen Kriterien? Anspruch auf staatlich gestützte, religiöse Unterweisung ist doch kein Menschenrecht!
Das Reichskonkordat(Staatskirchenvertrag) zwischen Dtl. und dem Vatikan beinhaltet dass Religionsunterricht als Lehrfach an der Schule unterrichtet wird. Das einige Bundesländer dem nicht nachkommen ist ergo ein Bruch dieses völkerrechtlich gültigen Vertrages - ergo ein Widerspruch zum Völkerrecht.
Allerdings wurde das alles vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt.
(weil Verfassung > Völkerrecht - Details finden sich sicher bei Wikipedia &Co., hab ich auch nicht im Kopf)
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#10
Cicero12 schrieb:Also ist nur das Völkergewohnheitsrecht für die Staaten verbindlich und nicht das Völkerrecht an sich, richtig ?
Wenn ja gibts eigentlich Unterschiede zwischen den beiden?
nein, zum Völkerrecht gehört neben dem dem Gewohnheitsrecht auch noch völkerrechtliche Verträge. Zu jedem völkerrechtlichen Vertrag wird hier in Deutschland ein Gesetz formuliert der diesen Vertrag in innerstaatliches Recht transformiert. Das ganze ist dann natürlich auch verbindlich. Wink
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