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Sexuelle Orientierung ins GG
#11
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa
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#12
Deis wäre auch ein Grund dies ins GG aufzunehmen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Koennte-...73142.html Anwalt WInkler
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#13
mgrasek100 schrieb:Ich denke schon, dass es wieder eine MEhrheit werden könnte.
Die Willkür des Staates muss da eingeschränkt wrden.
Der Grundschtutz der HS liegt darin das es nicht strafbar wird
Woher nimmst Du diese Gewissheit?
Irgendwie kurvst Du in der Gegend herum, denn a) war Homosexualität nicht strafbar, sondern homosexuelle Handlungen und b) kann auch ein Homosexueller z. B. wegen Körperverletzung nach § 223 ff. StGB belangt werden, wenn er trotz ihm bekannter HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr initiiert oder zulässt. Willst Du dem durch die Hintertür Verfassungsschutz verschaffen?
Also: Mach doch mal einen Textvorschlag, dann kann man weiterreden!Wink
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#14
Detlef05 schrieb:Woher nimmst Du diese Gewissheit?
Irgendwie kurvst Du in der Gegend herum, denn a) war Homosexualität nicht strafbar, sondern homosexuelle Handlungen und b) kann auch ein Homosexueller z. B. wegen Körperverletzung nach § 223 ff. StGB belangt werden, wenn er trotz ihm bekannter HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr initiiert oder zulässt. Willst Du dem durch die Hintertür Verfassungsschutz verschaffen?
Also: Mach doch mal einen Textvorschlag, dann kann man weiterreden!Wink
Was hat das mit HIV zu tun, dass is doch Unsinn, darums gehts garnicht, auch Heterosexuelle haben HIV und die Strafbarkeit der Körperverltzung i doch daovn unabhängig
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#15
mgrasek100 schrieb:Was hat das mit HIV zu tun, dass is doch Unsinn, darums gehts garnicht, auch Heterosexuelle haben HIV und die Strafbarkeit der Körperverltzung i doch daovn unabhängig
Du drückst Dich ganz einfach um einen klaren Formulierungsvorschlag.
Eben, weil z. B. im genannten Falle alle sexuellen Orientierungen gleich strafmündig sein müssen, kann ich niemand durch GG-Schutz davor ausnehmen.
Homosexuelle haben keinen Anspruch auf strafrechtliche Sonderbehandlung.
Mach endlich ein Angebot oder wir lassen eine weitere Diskussion.
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#16
mgrasek100 schrieb:Das BVerfG hat schon 1957 gesagt das die HS nicht durchs GG geschützt ist (6,389)

Glaubst du, was das BVerfG einmal gesagt hat, hätte Ewigkeitsgarantie? Auch Verfassungsrichter unterliegen dem Wandel und haben mit absoluter Sicherheit heute ein anderes Denken als vor über 50 Jahren!! Deshalb ist der Verweis auf diese Aussage völlig überflüssig und nicht mehr wert als ein Verweis auf die Erstausgabe von Micky Maus.
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#17
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#18
Detlef05 schrieb:Du drückst Dich ganz einfach um einen klaren Formulierungsvorschlag.
Eben, weil z. B. im genannten Falle alle sexuellen Orientierungen gleich strafmündig sein müssen, kann ich niemand durch GG-Schutz davor ausnehmen.
Homosexuelle haben keinen Anspruch auf strafrechtliche Sonderbehandlung.
Mach endlich ein Angebot oder wir lassen eine weitere Diskussion.


Wieso, ist doch meine Sache was ich fordere oder ist das Forum undenokratisch, ja sicher fordere ich Straffreiheit für Homosexuellen Verkehr, was hast du denn gedacht, denkst du es geht um Sex mit deinem Wellensittich ??

Die Ergänzung des Artikels 3 soll dazu dienen das nie wieder der § 175 StGB eingeführt werden kann, der damals Homosexuellen Verkehr unter Erwachsenen unter Strafe stellte
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#19
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#20
mgrasek100 schrieb:Wieso, ist doch meine Sache was ich fordere oder ist das Forum undenokratisch, ja sicher fordere ich Straffreiheit für Homosexuellen Verkehr, was hast du denn gedacht, denkst du es geht um Sex mit deinem Wellensittich ??

Die Ergänzung des Artikels 3 soll dazu dienen das nie wieder der § 175 StGB eingeführt werden kann, der damals Homosexuellen Verkehr unter Erwachsenen unter Strafe stellte
Jetzt werde nicht unsachlich!
Du kannst fordern, was Du willst und musst dann ggf. mit Widerspruch rechnen. Das ist demokratisch!
Aber offenbar wünschst Du auch eine Diskussion zu dem von Dir angeregten Thema.
Dann solltest Du schon erklären, wie die Einzelnorm des Art. 3 GG Deiner Meinung nach ergänzt werden sollte. Ich sehe da keinerlei Anlass.
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