Slowmotion schrieb:Der Mietvertrag kann es jedoch beinhalten.
Grundsätzlich ist ein Vertrag zunächst ein Stück beschriebenes Papier, nicht mehr. Es kann also alles Mögliche beinhalten. Ob das am Ende vor Gericht Bestand hat, ist eine andere Frage, und zwar die entscheidende. Ob das auf diese Klausel zutrifft, kann ich momentan nicht beantworten, ist aber auch nicht das wichtigste Thema jetzt.
Zitat:Ich finde es nicht diskriminierend, wenn der Vermieter bei H4-Bezug das Geld vom Amt will.
Das ist ja das Schöne an der Meinungsfreiheit: Jeder kann etwas finden wie er will. Im Gegensatz zu dir finde ich es bereits diskriminierend, wenn der Vermieter wissen will, dass jemand im H4-Bezug ist. Meiner Ansicht nach geht ihn das eigentlich schon nichts an. Wenn der Mieter es freiwillig erzählt, ist es ok.
Zitat:Ich finde es eher diskriminierend wenn ein Vermieter Lohnzettel, Mietzeugnisse und evtl sogar noch Schufa-Auskunft ham will oder Polizeiliches Führungszeugnis.
Eben!! Diesen Widerspruch in deiner Aussage verstehe ich nicht. Einerseits kritisierst du heftig die Neugier der Vermieter in Bezug auf sehr persönliche Dinge des potentiellen Mieters und auf der anderen Seite ist es dir piepegal, wenn er wissen will, ob der Kandidat von Transferleistungen lebt. Es geht ihn doch schlichtweg nichts an. Das einzige, was ihn zu interessieren hat, ist, dass er pünktlich jeden Monat seine Miete erhält. Und da würde ich den Vermietern sogar entgegenkommen, sodass sie bei Verzug leichter und schneller die Wohnung räumen lassen können. Aber woher die Miete kommt, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Meine Meinung.