Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Arbeitsloser ohrfeigt Schröder
#21
Ja, darf er. Ausschlussgrund aus dem Beamtenstatus wäre erst eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr.
Zitieren
#22
Zitieren
#23
Jo itchy.... wenn wir 2 stress hätten und ich würd dir ins gesicht schlagen, dann würd das auch nix besseres machen.

In meinen augen schon immer n geldgeiler sack gewesn....


keX
Zitieren
#24
Brauchst ein paar auf die Fresse Kex?Big Grin

ICh würd es auch ausnützen wenn ich die möglichkeit hätte für ein Interview Geld zu kriegen.
Zitieren
#25
Itchy schrieb:Brauchst ein paar auf die Fresse Kex?Big Grin

werd erst ma schnell genug xD

Itchy schrieb:ICh würd es auch ausnützen wenn ich die möglichkeit hätte für ein Interview Geld zu kriegen.

Mir gehts nicht ums Interview sondern um den schlag Wink
Zitieren
#26
Hat sich der Bundeskanzler inzwischen von dem Angriff erholt?
Zitieren
#27
Frag doch bei Gazprom (NEGPC) nach. Rolleyes
Zitieren
#28
invi schrieb:Hat sich der Bundeskanzler inzwischen von dem Angriff erholt?
Hat er!
Zwar gast er immer noch aus, aber das sind die üblichen Fürze.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste