14.02.2008, 01:03
Fokker schrieb:Grundsätzlich muss der Staat die Verkehrsbedürfnisse der Bürger berücksichtigen und gewährleisten. Also kann der Bürger vom Staat verlangen, dass der Staat für ein geeignetes Schienennetz sorgt. Der Umfang dieser Leistung ist sicher diskutabel, aber grundsätzlich muss der Staat sie leisten.Das ist richtig und IMO auch gut so, dass das Netz vom Staat gepflegt (bzw. betrieben) wird. Immerhin soll das ja auch so bleiben. Aber inwiefern der Umfang der Nahverkehrsversorgung in strukturschwachen Gebieten da vorgeschrieben ist, ist doch irgendwie nicht so richtig sichergestellt. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch .
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie