27.02.2008, 23:08
Ich marschiere (notfalls mit Gewalt) in eine Wohnung, beschlagnahme alles was beweiserheblich sein könnte, sehe in Anwesenheit des Staatsanwaltes Schriftstücke durch und nehme Datenträger zur Auswertung mit. Das sind massive Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentum und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Im anderen Fall hacke ich mich in den Computer eines Verdächtigen und versuche seine Festplatte heimlich auszuwerten. Ein begrenzter Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
Und jetzt ratet mal, welchen davon ich wegen 10 Gramm Haschisch und bei Gefahr im Verzug anordnen kann.
Im anderen Fall hacke ich mich in den Computer eines Verdächtigen und versuche seine Festplatte heimlich auszuwerten. Ein begrenzter Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
Und jetzt ratet mal, welchen davon ich wegen 10 Gramm Haschisch und bei Gefahr im Verzug anordnen kann.