03.03.2008, 23:09
Ich denke, dass ein berechtigtes Interesse schon gegeben ist, wenn man über eine Sanitäts- oder Feuerwehr-Ausbildung verfügt. So verstehe ich die Pressemitteilung. In dem Falle wäre das Mitführen dieser Messer in Ordnung - ganz abgesehen von dem Fakt, dass sich viele dieser Leute in eine Garantenstellung begeben, indem sie Schilder in ihr Fahrzeug hängen etc. und in diesem Fall müssen sie adäquate Hilfe leisten können. Damit wäre das Mitführen eines solchen Messers sehr gut erklärbar.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.