11.03.2008, 21:05
Kommt ganz darauf an, auf welcher Grundlage der StA da angeordnet hat. Wenn das Gericht vorsätzlich getäuscht wurde stehen zumindestens mal Hausfriedensbruch und Vollstreckung gegen Unschuldige im Raum. Konsequenz wird dann ein Strafverfahren und disziplinarische Folgen bis hin zur Entlassung sein.