13.03.2008, 19:48
Jetzt ist in diesem Falle ein Entscheidung gefallen:
Zitat:Nach Ansicht der Senatsmehrheit überschreitet der Gesetzgeber seinen Spielraum nicht, wenn er "die Bewahrung der familiären Ordnung vor den schädigenden Wirkungen des Inzests unter Strafe stellt". Strafe für Inzest sei auch kein unzulässiger Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung, da der Beischlaf zwischen Geschwistern auch "in die Familie und die Gesellschaft hineinwirken" und negative Folgen für etwa gezeugte Kinder haben könneMeiner Meinung nach Firlefanz. Beziehungen zwischen Geschwistern können meinetwegen legalisiert werden, die familiäre Ordnung oder die Gesellschaft kann sich damit abfinden. Geschlechtsverkehr an sich ist mMn auch kein Problem, so lange verhütet wird.
Quelle
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.