13.03.2008, 21:32
Dass mal wieder die Tatsachen verdreht wurden. Das BVerfG hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass der automatisierte Abgleich von Kennzeichen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand erlaubt ist. (Wäre auch blödsinnig wenn nicht, weil ich das auch jederzeit selber machen kann.) Verboten ist lediglich (und das völlig zu Recht) die Daten zu speichern, sofern nichts vorliegt.