21.03.2008, 14:51
Und was ist nun eine "schwere Straftat"? Die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet z.B. ist lediglich ein Vergehen. Kann ich da trotzdem Vorratsdaten nutzen?
Wenn ja, dann muss das aber doch auch für alle Vergehen mit ähnlicher Strafandrohung gelten. Und dann bleiben letztendlich nur noch Bagatelldelikte wie Beleidigung, bei denen eine Auswertung von Vorratsdaten nicht erfolgen darf.
Wenn ja, dann muss das aber doch auch für alle Vergehen mit ähnlicher Strafandrohung gelten. Und dann bleiben letztendlich nur noch Bagatelldelikte wie Beleidigung, bei denen eine Auswertung von Vorratsdaten nicht erfolgen darf.