04.05.2008, 13:25
Neuklon schrieb:Einerseits ist es schon ein starkes Stück das eine verfassungs- u. demokratiefeindiche Partei (O-Ton Udo Voigt: "Es ist unser Ziel, die BRD abzuwickeln....") überhaupt weiterhin bestehen darf obwohl Artikel 21 GG dies eindeutig verbietet
Wenn du Art. 21 GG mal genau gelesen hättest, dann wüsstest du dass die Verfassungswidrigkeit einer Partei alleine durch das BVerfG festgestellt werden kann. Und für ein solches Verbotsverfahren gibt es zu Recht hohe Hürden. Da es dem Staat im Falle der NPD nicht gelungen ist ein Verbotsverfahren sauber abzuwickeln, darf sie eben weiterbestehen. Wenn man einem Mörder seine Tat nicht nachweisen kann, wird er auch freigesprochen.
Wenn dir das nicht gefällt, musst du dich eben von Demokratie und Rechtsstaat verabschieden. In China hat man sicher nicht solche Probleme umliebsame Parteien zu verbieten.
Delegado Zero schrieb:Die Polizei ist nicht grundsätzlich Gegner der Autonomen. Wenn sie aber mal wieder Faschistenaufmärsche mit allen Mitteln durchsetzt, wird sie dazu.
So ein Scheiss... :crazy:
Delegado Zero schrieb:Die Versammlungsfreiheit muss auch Grenzen haben!
Na klar, aber natürlich nur für Leute die du nicht leiden kannst.