02.06.2008, 17:13
mgrasek100 schrieb:Ich höre mir gerne deine Meinung an aber ich verstehe nicht, wieso du als Beamter hier Urteile, die ein Deutsches Verfassungsgericht gesprochen hat, als "Blödsinn" bezeichnest.
Warum sollte ich das nicht können? Wie ich schon des öfteren schrieb: "Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit andere Meinungen scheisse zu finden." Insofern schützt das BVerfG sogar mein Recht, seine Entschlüsse gegebenenfalls für blödsinnig zu halten.
Darum ging es mir hier allerdings garnicht. Nicht das Urteil des BVerfG ist hier der Blödsinn, sondern deine Interpretation des selben. Die Aussage des BVerfG war seinerzeit nämlich, dass das deutsche Reich tatsächlich weiterexistiert im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes jedoch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtsidentisch ist.
Kein Urteil des BVerfG sagte jemals aus, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Existenz der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ebensowenig, dass ihre Gesetze oder von ihr geschlossene zwischenstaatliche Verträge nichtig wären.