02.06.2008, 17:17
Leitwolf schrieb:Warum sollte ich das nicht können? Wie ich schon des öfteren schrieb: "Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit andere Meinungen scheisse zu finden." Insofern schützt das BVerfG sogar mein Recht, seine Entschlüsse gegebenenfalls für blödsinnig zu halten.
Darum ging es mir hier allerdings garnicht. Nicht das Urteil des BVerfG ist hier der Blödsinn, sondern deine Interpretation des selben. Die Aussage des BVerfG war seinerzeit nämlich, dass das deutsche Reich tatsächlich weiterexistiert im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes jedoch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtsidentisch ist.
Kein Urteil des BVerfG sagte jemals aus, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Existenz der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ebensowenig, dass ihre Gesetze oder von ihr geschlossene zwischenstaatliche Verträge nichtig wären.
Sorry aber wie soll das überhaupt gehen, ein Staat, wie die BRD hat so gut wie nichts mit dem Deutschen Reich zu tun, es wurde erwähnt, dass das Deutsche Reich weiter exisitiert und die Grenzen aber nicht identisch sind.
Zudem wurde festgehalten, dass das Deutsche Reich nicht fähig ist seine Amtsgeschäfte auszuführen, da es ihr an den nötigen Organen fehle.
Also eines geht nur.
Es gibt daher in Deutschland eine kommisarische Reichsregierung die so was übernimmt und sich auch berechtigt fühlt dies zu tun.
Wenn nun diese Aussagen allesamt falsch sind und diese Reichsregierung auch illegal ist, wieos existiert sie dann noch fort ?