05.07.2008, 09:00
So einfach ist das mit der Anstiftung zum Selbstmord nicht. Es kommt dabei wesentlich darauf an, aus welchen Motiven und in welcher Weise der Anstifter handelt. Wer einen anderen gezielt und vorsätzlich in den Tod treibt bleibt weiterhin als Mörder oder zumindestens Totschläger strafbar.