05.07.2008, 12:51
Imago schrieb:Ich darf jmd. zum Selbstmord anstiften, aber wenn er dann im Sterben liegt bin ich zum Helfen verpflichtet *scnr*.
Deutsches Rechtssystem => :kopfwand:
Auch wenn im deutschen Rechtssystem viele unlogisch und unnötig kompliziert geregelt ist, so ist dieser spezielle Fall doch sehr gut nachvollziehbar. Anstiften oder Beihelfen kannst du nämlich nur zu einer Straftat, was eine reine Selbsttötung jedoch nicht ist.
Die unterlassene Hilfeleistung (bzw. Tötung durch Unterlassen) dagegen ist eine eigene Straftat. Diese hat nichts mit der vorherigen Anstiftungshandlung zu tun, sondern kann von dir auch ohne diese begangen werden.