10.07.2008, 16:20
Da muss ich dir Recht geben Leitwolf...
Sowieso frage ich mich, wieviel Kompetenz hinter dem Programm steht. Innovativ erscheint es mir nicht. In der Bildungspolitik wird bspw. auf Skandinavien verwiesen, wurde das überhaupt überprüft? Ist zB bekannt, das der finnische Rahmenplan für die Fächer keineswegs die gleiche Fülle bzw. Anspruch wie der Deutsche hat?
Sowieso frage ich mich, wieviel Kompetenz hinter dem Programm steht. Innovativ erscheint es mir nicht. In der Bildungspolitik wird bspw. auf Skandinavien verwiesen, wurde das überhaupt überprüft? Ist zB bekannt, das der finnische Rahmenplan für die Fächer keineswegs die gleiche Fülle bzw. Anspruch wie der Deutsche hat?
Zitat:Strafverfahren müssen beschleunigt werden um schneller Verbrecher zu verurteilen. Freiheitsstrafen müssen bei Jugendlichen und Erwachsenen auf lebenslänglich erhöht werden. Nur Freiheitsstrafen die bei Strafverfahren von leichtem Verbrechen durch erst Täter begangen wurden, dürfen auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit muss jedoch die doppelte Zeit der Freiheitsstrafe betragen. Für lebenslange Freiheitsstrafen besteht kein Anrecht weder auf Bewährung noch auf frühzeitige Entlassung. Das Jugendstrafrecht darf nur noch bei leichten Verbrechen und nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angewandt werden....und im nächsten Schritt dann ein Three-Strikes-Law, oder wie?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.