24.10.2008, 00:47
Zwei Gründe pro Straftatbestand:
- Schon angesprochen: Beleidigung von Amtsträgern. Verfolgung dieser erhöht sicher deren Arbeitsmoral
- Beleidigung im Internet. Wenn es nicht strafbewährt wäre, könnte, wie es manchmal passiert, jeder Sozialhilfeempfänger Rufmord gegen Personen betreiben, da er evtl. Schadensersatz gar nicht zahlen muss, weil er es eh nicht kann.