24.10.2008, 08:58
Naaram schrieb:Beleidigung im Internet. Wenn es nicht strafbewährt wäre, könnte, wie es manchmal passiert, jeder Sozialhilfeempfänger Rufmord gegen Personen betreiben, da er evtl. Schadensersatz gar nicht zahlen muss, weil er es eh nicht kann.Sozialgeldempfänger (Sozialhilfeempfänger gibt es seit Hartz IV nicht mehr!) beleidigen im WWW die Bundekanzlerin, den Sozialamtsleiter im Landkreis, Dich, mich usw. usf. So,so!
Sie betreiben üble Nachrede, eine Rufschädigung (umgangssprachlich = Rufmord) oder Verleumdung? Ist das nicht an den Haaren herbeigezogen? Und seit wann müssen sie denn keinen Schadensersatz mehr leisten, wenn sie z. B. einen wie auch immer gearteten Schaden vorsätzlich verursachen? Im übrigen ist Schadensersatz ein zivilrechtlich geltend zu machender Anspruch, zunächst wäre der Täter nach §§ 185 ff. StGB mit Haft oder Geldstrafe zu belegen. Kennst Du einen konkreten Fall?
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein