14.11.2008, 17:11
Fokker schrieb:Es geht darum, dass man auch Gespräche abhören darf, für die ein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt/Arzt/Journalist und Klient/Informant notwendig ist. Das wird durch solche Regelungen unterminiert.
Ebenso wird das Zeugnisverweigerungsrecht ausgehöhlt. Angehörige müssen jetzt in bestimmten Fällen aussagen.
Ja, schön - ich auch. Aber wenn das so kommt, wie es geplant ist, entscheidet ein BKA-Beamter über die gesammelten Informationen und was verwendet werden kann und was nicht.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem einen potentiellen Straftäter und seinem Arzt Anwalt oder Scheckheftjournalisten KANN doch nicht schwerer wiegen als das berechtigte Interesse eine besonders schwere Straftat aufzuklären.
Das prinzipiell ein Vetrauensverhältnis zwischen Mafiosi, Terrorist und Anwalt zu Läuterung, Strafvereitelung etc. beitragen kann will ich bestätigen - aber das ist doch abzuwiegen gegen ein Schwerverbrechen. Wenn ich mir den Ströbele und die RAF so anschaue hat die Gesellschaft doch nicht wirklich von diesem Vertrauensverhältnis profitiert.
Aus sicht des Verdächtigen ist klar, dass er ein Recht auf ein Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt oder Anwalt hat (die Journalisten ?!) - aber ich finde nicht mit Vorrang vor der Strafvereitelung von besonders schweren Straftaten.
Das Gesetz geht ohne Frage an die Grenze aber nur bis dort.
Ich lese immer nur, dass die richterliche Kontrolle weiter gegeben ist - bei dringlichen Fällen eben nachher. Bin ich da aufm falschen Dampfer ?