04.05.2004, 22:32
Hm, nungut, auch wenn ich meistens auf Seite der Menschenrechtler stehe, wüsste ich mir in bestimmten Situationen auch keinen anderen Rat, als den finalen Rettungsschuss.
Die "Notwehr" legitimiert einen zu solch einer Aktion
§32 StGB Notwehr
Absatz 2:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die "Notwehr" legitimiert einen zu solch einer Aktion
§32 StGB Notwehr
Absatz 2:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.