03.12.2008, 21:50
GG Art22
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.
3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.
3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.