05.12.2008, 18:16
Neuklon schrieb:Nein, die Unterzeichner verpflichten sich den Einsatz dieser Waffengattung (begrenzt auf im Vertrag genannte Arten) einzustellenIhr seid auf dem Holzweg. Streumunition kann immer noch von den Unterzeichnern eingesetzt werden, so auch von Deutschland. Die Rate der Bindgänger muss nur niedrig genug sein:
Zitat:Allerdings konnte Deutschland zusammen mit anderen Nato-Staaten eine Ausnahme für sog. fortschrittliche Streumunition durchsetzen. So fallen Streumunitionsarten, welche durch Selbstzerstörung bzw. begrenzte Wirkungsdauer (Trägersysteme mit Panzerabwehrmine DM 1274 AT2) verfügen, nicht unter das Verbot.
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Zitat:Auf Druck mehrerer Nato-Staaten wurden allerdings etliche Ausnahmeregelungen in das Abkommen eingebaut. Streubomben, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden von dem Verbot ausgenommen. Dazu gehört auch eine von deutschen Rüstungsunternehmen entwickelte Granate, die sich im Bestand der Bundeswehr befindet.
Quelle
//Edit: Na, da hab ich wohl nicht richtig gelesen, aber du sagst es ja sogar selber, dass Streumunition weiterhin von den Unterzeichnern bei entsprechend geringen Blindgängerraten zugelassen werden ... Warum widersprichst du mir dann??
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.