08.12.2008, 09:59
Was soll durch ein weiteres Verweilen im Knast erreicht werden? Am besten auch bezugnehmend auf das Thema Resozialisierung.
Reue ist wohl kein Entlassungs- bzw. Inhaftierungsgrund, die Gründe wurden ja schon dargelegt. Das Verlangen nach Vergeltung der Angehörigen ist zwar verständlich, aber ebeso keine rationale Grundlage.
Je länger eine Haftstrafe andauert, so kommt es meiner Meinung nach im Kopf des Inhaftierten zu einer Entkopplung der Beziehung von Strafe zu Straftat. Dieser Punkt wird wohl erheblich eher erreicht, als nach über 20 Jahren Haft.
Reue ist wohl kein Entlassungs- bzw. Inhaftierungsgrund, die Gründe wurden ja schon dargelegt. Das Verlangen nach Vergeltung der Angehörigen ist zwar verständlich, aber ebeso keine rationale Grundlage.
Je länger eine Haftstrafe andauert, so kommt es meiner Meinung nach im Kopf des Inhaftierten zu einer Entkopplung der Beziehung von Strafe zu Straftat. Dieser Punkt wird wohl erheblich eher erreicht, als nach über 20 Jahren Haft.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.