23.01.2009, 12:50
Unterschiedliche Meinungen auf Basis keiner Gemeinsamkeiten bezeichnet man zwangsläufig als gegenteilige Ausführungen. Dazu müssen wir nicht die Justiz bemühen. Zu einem Thema gehört es mitunter alle Seiten abzuklopfen. Zur Kommentierung einer Behördenentscheidung ist es nur rechtens auch die davon Betroffenen Personen/Institutionen einzubeziehen. Da hierfür die Basis und das Verständnis fehlt, sind tiefere Einblicke und Erklärungen nicht fehl am Platz. Für mich ist es wichtiger über Folgen des Handelns zu diskutieren als das Pro/Contra-Gehabe zum Vorgang selbst. Der spielt sich in der 3. Person ab, egal was dabei für Meinungsbilder entstehen, es verletzt niemanden. Dem BPjM ging es nicht um Pro-Ana's Gefährdungspotenzial bzw. der Gefährdungsmacht hinter einer Person, das ist ohnehin mit der Sperrung einer Seite nicht getan, die Anti-Kampagne war Entscheidungsgrundlage.
Ich unterstelle der Behörde mutwillige Beseitigung einer Konkurrenzseite mit eventuellen nicht wiedergutzumachenden Folgen für eine notleidende Person.
Ich unterstelle der Behörde mutwillige Beseitigung einer Konkurrenzseite mit eventuellen nicht wiedergutzumachenden Folgen für eine notleidende Person.
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
Hubert Reeves