14.02.2009, 16:41
@ Neuklon:
Ja kann ich!
Bei 23 Messerstichen kann ein Anwalt mit Verstand nicht in Revision gehen, da das System echt im A***h sein muss, falls er mit solch einer Begründung durchkommen sollte!
Nichts gegen den Anwalt, aber gegen das System, WENN der Anwalt Recht bekommen würde!
Tipp:
Hau mal auf ein Kissen ein.
Mal sehen wann Du nach Luft schnappen musst?
Ich schon nach 17. malen!
Da kann man nicht mehr von einem Affekt reden!
Ja kann ich!
Bei 23 Messerstichen kann ein Anwalt mit Verstand nicht in Revision gehen, da das System echt im A***h sein muss, falls er mit solch einer Begründung durchkommen sollte!
Nichts gegen den Anwalt, aber gegen das System, WENN der Anwalt Recht bekommen würde!
Tipp:
Hau mal auf ein Kissen ein.
Mal sehen wann Du nach Luft schnappen musst?
Ich schon nach 17. malen!
Da kann man nicht mehr von einem Affekt reden!