26.02.2009, 14:29
Die halbe verlinkte Artikel befasst sich mit Kinder- bzw Jugendpornografie. Wie gesagt, dem Bedürfnis anch sexuellen Erfahrungen von Jugendlichen wird nicht ausreichend genüge getan. In der Praxis befasst sich aber auch selten ein Gericht mit 17jährigen die mit der 15jährigen Freundin oder Freund schlafen. Aber hier will doch wohl niemand ernsthaft von sexueller Selbstbestimmung reden wenn sich eine 22jährige Frau einen 15jährigen zur Brust nimmt oder ein gut aussehender 20jähriger mit 3er BMW sich für eine 15jährige interessiert und ihr das Gefühl gibt eine Frau zu sein. Ich glaub', da wird Jugendlichen etwas zuviel zugetraut.
Bei Inzest unter Erwachsenen solls mir egal sein. Aber solange eine oder beide Persönlichkeiten noch nicht ausgereift sind, halte ich das für sehr bedenklich, insbesondere wenn ein Elternteil involviert ist.
Und bei allem was auf sexuellem Gebiet heutzutage Salonfähig ist, aus den, vielleicht auch etwas hilflosen, Versuchen dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Herr zu werden gleich schon die Schaffung einer "Liga gegen des Sex" zu konstruieren, halte ich für übertrieben.
Bei Inzest unter Erwachsenen solls mir egal sein. Aber solange eine oder beide Persönlichkeiten noch nicht ausgereift sind, halte ich das für sehr bedenklich, insbesondere wenn ein Elternteil involviert ist.
Und bei allem was auf sexuellem Gebiet heutzutage Salonfähig ist, aus den, vielleicht auch etwas hilflosen, Versuchen dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Herr zu werden gleich schon die Schaffung einer "Liga gegen des Sex" zu konstruieren, halte ich für übertrieben.