02.03.2009, 19:08
riverpirate schrieb:Was schwebt Dir vor? Willst Du es so haben, wie in der DDR, dass nur die Meinung der regierenden zugelassen wird?
Im Gegenteil. Gerade daher finde ich das Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Einspruches ja so fragwürdig.
Beispiel: Die Pi-Partei will in Nürnberg demonstieren. Die Stadt Nürnberg untersagt diese Demonstration jedoch. Zwar kann die Pi-Partei hiergegen Einspruch einlegen, dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, weshalb das Verbot bis zum Ergehen einer richterlichen Entscheidung bestehen bleibt.
Gelingt es der Stadt diese richterliche Entscheidung bis über den geplanten Termin hinauszuzögern, so bleibt die Demonstration eben verboten. Es wäre somit wesentlich leichter politisch unliebsamen Gruppierungen ihre Demonstrationen mit eher fadenscheinigen Argumenten zu verbieten.
Daher wundert mich ehrlich gesagt, dass nicht hier der zentrale Kritikpunkt lag, sondern bei rechtlich gesehen eher harmlosen Bereichen wie dem Filmen der Demonstranten durch die Polizei.