11.03.2009, 14:15
Mein Vater war eine zeitlang ebenfalls im Schützenverein und hatte zwei Waffen, einen Revolver und eine Glock glaube ich, in seinem Stahltresor.
Bei der Anmeldung und vor allem Abmeldung für den Besitz von Waffen, gab es sehr sehr viele Anträge, Bescheinigungen, Belege und Ausweise vorzuzeigen und zu unterschreiben.
Dann gibt es im Amt nochmals Differenzierungen zwischen dem Besitz und das Tragen von Waffen. Wer für den Besitz befähigt wird, darf dies noch lange nicht auch fürs Tragen, was jedoch auch nur für eine Minderheit (Polizei etc.) gilt.
Bei der Anmeldung und vor allem Abmeldung für den Besitz von Waffen, gab es sehr sehr viele Anträge, Bescheinigungen, Belege und Ausweise vorzuzeigen und zu unterschreiben.
Dann gibt es im Amt nochmals Differenzierungen zwischen dem Besitz und das Tragen von Waffen. Wer für den Besitz befähigt wird, darf dies noch lange nicht auch fürs Tragen, was jedoch auch nur für eine Minderheit (Polizei etc.) gilt.
Ich kann die Bewegung der Himmelskörper berechnen, aber nicht das Verhalten der Menschen. (Sir Isaac Newton)