13.03.2009, 20:00
Das Urteil des Sozialgerichtes ist in meinen Augen Moralisch völlig daneben. Der Ein-Euro-Job ist eher an eine Arbeitsgewönung, die Gewöhnung an einen geregelten Tagesablauf anzulehnen. Der "eine Euro" ist dabei nur als eine Aufwandsäntschädigung zu sehen. Davon spricht einfach alles gegen eine Legitimisierung zur Normalarbeitsstelle
PS: Ein-Euro-Jobber sind meistens für die Geminde oder Kommune tätig. An unserer Grundschule Jobbt unser Nachbar als Hausmeister-Gehilfe.
PS: Ein-Euro-Jobber sind meistens für die Geminde oder Kommune tätig. An unserer Grundschule Jobbt unser Nachbar als Hausmeister-Gehilfe.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das sagen die, die hinter dem Gesetz stehen.
*in love* Kurt Cobain 1967-1994 *in love*