23.05.2004, 16:37
Fokker schrieb:1. Das ist dann ja wieder eine Folge eines Verbrechens
Das mag sein, trotzdem entscheidet man in so einem Fall u.U. über das Leben eines anderen Menschen.
Und um eine lebensbedrohliche Notwehrhandlung vornehmen zu dürfen, muss ich nicht zwangsläufig in Leib und Leben bedroht sein.
Fokker schrieb:2. Abtreiben kann man nur Zellhaufen und keine Menschen
Damit machst du es dir aber verdammt einfach!
Abtreibungen sind in Deutschland bis in die 21 Woche zulässig. Und wenn man da nicht von einem Menschen reden kann, dann weiss ich es nicht...
Wo willst du die Grenze ziehen? Bei der Geburt? Oder wenn das Kind 3 Monate alt ist? Ein Baby unter 3 Monaten ist angeblich dümmer als ein Schwein, kann man da schon von einem Menschen reden?
Vielleicht ist man erst auch mit Erreichen der Vollhährigkeit Mensch?