23.05.2004, 16:51
Leitwolf schrieb:Und um eine lebensbedrohliche Notwehrhandlung vornehmen zu dürfen, muss ich nicht zwangsläufig in Leib und Leben bedroht sein.Das wäre aber dann schon ein Fall für das Gericht.
Zitat:Damit machst du es dir aber verdammt einfach!Ich sage nur wie es ist, übrigens darf nur 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft abgetrieben werden.
Aber das ist jetzt auch nicht unser Thema.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.