23.05.2004, 17:05
Fokker schrieb:Das wäre aber dann schon ein Fall für das Gericht.
Jede Notwehrhandlung ist ein Fall für das Gericht.
Aber wenn mir z.B. jemand einen Gegenstand von einem gewissen Wert entwenden will, kann ich ihn auch unter erheblicher Gewaltanwendung daran hindern.
Bsp.: Wenn ich keine andere Möglichkeit hätte einen Dieb daran zu hindern mit meinem Notebook zu flüchten könnte ich als letztes Mittel auch auf ihn schiessen.