23.05.2004, 19:50
Tequila! schrieb:Autsch... da machen wir mal Nachhilfe...
Das zweit höchste Amt in der Bundesrepublik hat der Präsident des Deutschen Bundestages, oder auch Bundestagspräsident genannt, inne.
Aber er ist nicht der Vertreter des Bundespräsidenten! Niemand ist der Vertreter vom vom Bundespräsidenten... auch nicht der Bundeskanzler!
Vielleicht doch noch etwas mehr Nachhilfe :
Der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der jeweilige Präsident des Bundesrates.