23.05.2004, 20:48
Imago schrieb:Die Frage ist doch ab welchen Grade von gesundheitlichen Risiken diese Fürsorgepflicht greift.Cannabis kann schon ab einer vergleichsweise geringen Dosis akute Psychosen hervorrufen.
Das ist zwar nicht lebensbedrohlich oder eine dauerhafte Schädigung, aber man muss sich doch fragen, ob das erstrebenswert ist.
Ich finde nicht.
Desweiteren ist Cannabis noch mehrere Tage nach dem Konsum nachweisbar. Wie soll man dann autofahren, bzw. wonach sollten sich Polizisten richten? Denn wir sind uns doch einig, dass autofahren unter Cannabis Einfluss nicht erlaubt sein darf.
Auch wenn es umstritten ist, so sollte man trotzdem nicht die Gefahr eines "Echorausches" gänzlich vernachlässigen.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.