15.04.2009, 09:50
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist Bundesoberbehörde und hat hier offenbar nach § 16d Gentechnikgesetz entschieden.
http://bundesrecht.juris.de/gentg/__16d.html
Zumindest wäre dies eine Rechtsgrundlage.
http://bundesrecht.juris.de/gentg/__16d.html
Zumindest wäre dies eine Rechtsgrundlage.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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