16.04.2009, 15:37
Leitwolf schrieb:Eine Wehrreform wäre ohnehin dringend nötig, allerdings sehe ich bei meinem Vorschlag keinerlei verfassungsrechtliche Probleme. ...
Das wäre zu prüfen. Wenn man es geschickt macht und sich hier die Möglichkeit ergibt 3 Monate lang den drei- bis vierfachen Sold und darüber hinaus noch eine satte Auslandszulage zu erhalten, könnte ich mir vorstellen dass der Wehrdienst sogar wieder attraktiver werden würde. Vor allem für Wehrpflichtige, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und während ihrer Dienstzeit deutliche finanzielle Einbussen hinnehmen müssen.
Schon verstanden, der Auslandseinsatz für GWDL soll mit einem probaten Mittel schmackhaft gemacht werden: dem Sold. Das ist ein Argument, wäre aber andererseits eine Bestätigung der These von einer "Berufsarmee"
Der GWD ist auch heute noch eine "Kann-Bestimmung" des GG. Die von Dir vorgeschlagene Regelung führt garantiert zu einer Debatte über Art. 12 a GG. Verschärfen würde sich aber mit Sicherheit die Kontroverse um Art. 87 a GG. Dort müsste man dann eindeutig regeln, dass unter "Verteidigung" auch der Auslandseinsatz der GWDL zu verstehen wäre.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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