12.05.2009, 08:01
"Angeklagter, Sie leugnen also nicht, auf dem Kopf des Klägers einen Golfschläger entzwei geschlagen zu haben?"
"Nein, Herr Richter, aber es ist nicht mit Absicht geschehen."
"Sie wollten ihn also nicht treffen?"
"Ja schon, aber ich wollte dabei nicht den Schläger zerbrechen."
"Nein, Herr Richter, aber es ist nicht mit Absicht geschehen."
"Sie wollten ihn also nicht treffen?"
"Ja schon, aber ich wollte dabei nicht den Schläger zerbrechen."